EU klagt Mehrwertsteuererhöhung für Pferde ein

DSC_2600 (Small) Die Europäische Union (EU) ist aus Sicht vieler Funktionäre vor allem für eines gut: Als Feindbild. Und dieser Rolle wird sie in den nächsten Monaten wieder gerecht werden, soweit es Teile nicht nur der deutschen Pferdebranche angeht.
Grund für die aktuellen Maulereien, die stellvertretend von Klaus Miesner, dem für Zuchtfragen zuständigen Vorstandsmitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), vorgetragen werden, ist eine Klage der EU gegen die Mitgliedsstaaten Österreich, Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Mit dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), mit dem zuvor auch schon die Niederlande beglückt wurden, will die EU eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes (nicht nur) für Pferde erreichen. In Deutschland gilt bislang ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent, wie für Nutztiere. Das kommende Verfahren dürfte sich deshalb unter anderem auch um die Frage drehen, ob Pferde weiterhin unwidersprochen als »Nutztiere« einzuordnen sind. Denn diese traditionelle Einordnung nutzt zwar Züchtern und ihren Funktionären, findet sich in der Lebenswirklichkeit aber immer seltener wieder.

»Nicht akzeptabel«
Eine Angleichung der Steuersätze auf die sonst geltenden 19 Prozent (wie sie beispielsweise mittlerweile auch bei der vermietung von Boxen berechnet werden müssen) stört verständlicherweise vor allem die Züchter und Händler, deren Geschäfte davon direkt betroffen sind. Zwar ist die Steuer für die Händler bilanztechnisch neutral (da sie gezahlte Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer vom Finanzamt erstatt bekommen), gleichwohl verteuern sich bei korrekter Berechnung die Verkaufspreise gegenüber Endkunden.
Ein Kunde würde beispielsweise für ein Pferd, das bislang inklusive Mehrwertsteuer für 3.500 Euro den Eigentümer wechselte, in Zukunft knapp 3.900 Euro zahlen. Ein Aufschlag, der in Zeiten der Krisen so manchen vom Kauf abhalten dürfte.
Viele Züchter und Händler wären damit unter Druck, die eigentlichen (Netto-)Preise für ihre Pferde zu senken. Die Steuererhöhung ginge damit wenigstens teilweise zu ihren Lasten, weil sich die höheren Preise am Markt nicht mehr durchsetzen ließen.

Die FN protestiert, aber ohne echte Argumente
Die FN, die auf Bundesebene den einzigen wirklich wahrnehmbaren Spitzenverband im Reitsport stellt, reagierte reflexartig – und damit gewohnt bieder – auf die Klageverfahren der EU. Zwar sei man nicht überrascht, so Vorstandsmitglied Miesner in einer Mitteilung an die Presse, gleichwohl sei die Forderung der EU »nicht nachvollziehbar«. Diese maximal unkonkrete Ablehnung ergänzte Miesner um den Hinweis, Pferde würden »immer wie alle anderen landwirtschaftlichen Nutztiere behandelt, die Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung beziehungsweise Lebensmittelkette« seien.
Pferde als »Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung beziehungsweise Lebensmittelkette«? Nicht nur EU-Beamten dürften bei diesem Satz spöttisch die Mundwinkel zucken. Denn in Deutschland dürften sich kaum noch Menschen finden, die Pferdefleisch im Sortiment von Supermärkten erwarten oder kennen. Das ist auch wenig verwunderlich, denn die hierzulande hauptsächlich als Sportpferde gehaltenen Pferde wären nicht einmal in unreitbarem Zustand als Schlachtpferde zu verwerten: Das verhindern die Medikationsvorschriften, die bei Schlachttieren die Gabe fast aller Medikamente verbieten, die bei Sportpferden regelmäßig und in keineswegs geringen Mengen eingesetzt werden. Das Argument, Pferde seien Teil der landwirtschaftlichen Produktion, wird entsprechend wenig verfangen.
Es ist nicht anzunehmen, dass der FN diese Veränderungen der letzten Jahrzehnte komplett entgangen sind. Wahrscheinlicher ist, dass den Funktionären dennoch schlichts nichts anderes einfällt, wie die traditionellen Pfründe vergünstigter Steuersätze zu rechtfertigen sind. Und es steht durchaus zu erwarten, dass die FN auch diesen Kampf verlieren wird.
Pensionshöfe, die seit Jahren mit immer neuen Kostenexplosionen zu kämpfen haben, mussten bereits Anfang 2005 eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf den Regelsatz hinnehmen: Das Betreuen von Freizeitpferden habe mit Land- und Forstwirtschaft nichts mehr zu tun, hatte der Bundesfinanzhof zuvor entschieden.

Oktober 28, 2009

Die heimliche Rückkehr der Zensur

Stellen Sie sich vor: Sie möchten gerne die »Pferderegion« lesen und betreten zu diesem Zweck einen Reitsportladen Ihres Vertrauens. Der Händler hat unsere Zeitung auf der Theke liegen, greift aber erstmal zum Telefon, als Sie um ein Exemplar bitten. Denn: Ein neues Gesetz schreibt vor, dass zunächst beim Bundeskriminalamt nachgefragt werden muss, ob der Händler Ihnen »Die Pferderegion« aushändigen darf. Auf einer geheimen Liste sind die Publikationen verzeichnet, die niemand lesen darf.
Steht »Die Pferderegion« auch auf der Liste, gibt Ihnen der Händler statt einer Zeitung ein knallrotes »STOPP«-Schild in die Hand, dass Sie darüber aufklären soll, Sie seien gerade auf der Suche nach verbotenen Informationen gewesen, und schickt Sie nach Hause.
Das klingt komplett lächerlich? Dann verändern wir das Beispiel ein wenig und Sie werden schnell erkennen, worum es geht:
Statt um die »Pferderegion« geht es um eine Internetseite, aus dem Reitsporthändler wird Ihr Internetprovider und bei den verbotenen Inhalten dreht es sich um Pornografie mit Kindern. Und: Dieses Beispiel ist seit dem 18. Juni keineswegs mehr fiktiv.
Denn in Berlin haben die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD ein Gesetz beschlossen, dass heute dem unterstützenswerten Kampf gegen die Kinderpornografie dienen soll, tatsächlich aber morgen die Tür zur verdeckten Zensur öffnen kann.

Worum geht‘s?
Wer im Internet nach Kinderpornografie sucht, soll in Zukunft statt den begehrten Inhalten lediglich ein »Stoppschild« zu Gesicht bekommen, dass ihn über die mögliche Strafbarkeit seines Tuns aufklärt. Realisiert wird das über einen technischen Eingriff, dem sich sich alle Internetanbieter in Deutschland unterwerfen müssen. Sie sollen Aufrufe solcher Internetseiten, die sich auf einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamtes befinden, auf die »Stoppschildseiten« umleiten.
Möglich ist das, weil das Internet aus Gründen der Bequemlichkeit ein simples Übersetzungssystem nutzt: Sie tippen beispielsweise »www.die-pferderegion.de« in Ihren Internetbwoser ein, und das »Domain Name System« (DNS) übersetzt diese Anfrage in die technische Adresse (IP), unter der ein Webserver die gewünschten Inhalte bereithält (im Falle der Pferderegion ist das die IP-Adresse 217.11.48.102). IP-Adressen sind die eigentlichen »Anschriften und Hausnummern« im Internet, aber wer will sich bis zu 12-stellige Nummernkombinationen merken? Das DNS-Verzeichnis ist daher eine der wichtigsten Funktionen, um Internetseiten für jedermann verfügbar zu machen.
Liefert das DNS auf die Frage nach »www.die-pferderegion.de« nun eine andere technische Adresse aus, zum Beispiel 62.156.153.38, bekämen Sie als Internetnutzer nicht eine kostenlose Pferdezeitung, sondern in diesem Beispiel die Seiten des Bundeskriminalamtes zu sehen.

Auch, wenn das im Falle von Kinderpornografie zunächst ausgesprochen wünschenswert erscheint, gibt es eine ganze Reihe von Gründen, warum dieses Gesetz in Wahrheit eine Gefahr ist.
Denn das Gesetz errichtet eine konzeptionelle und technische Infrastruktur, die es in Zukunft auch erlauben würde, andere als nur kinderpornografische Inhalte zu sperren. Dabei richten sich die grundsätzlichen Bedenken der Gegner keineswegs alleine auf die Technik, sondern vor allem auch auf die Tatsache, dass die geheimen Listen von einer Polizeibehörde geführt und kaum kontrolliert werden. Tatsächlich wurde auch die jetzt notdürftig eingeflickte, quartalsmäßige Überprüfung durch ein kleines Kontrollgremium nur nach massiven Protesten eingebaut.
Um es nochmal klar zu sagen, denn das dürfte in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus eine Zäsur sein: Das Bundeskriminalamt, eine Polizeibehörde, entscheidet alleine darüber, welche Internetadressen auf »Stoppseiten« umzulenken sind.

Über die Argumente für und wider die Internetsperren wurde insbesondere im Internet heftig diskutiert. Über 130.000 besorgte Bürger (auch ich) unterzeichneten eine Petition beim Deutschen Bundestag.
Zahlreiche Experten haben der Bundesregierung in Anhörungen erläutert, warum die geplanten technischen Sperren für geübte Internetnutzer leicht zu umgehen sind. Bürgerrechtler haben eindringlich auf die möglichen Folgen hingewiesen, wenn eine Polizeibehörde weitgehend unkontrolliert solche Sperrlisten erstellen darf. Kinderschutzorganisationen haben deutlich gemacht, dass Kinderpornografie eher durch Abschalten, als durch »Verdecken« von Internetadressen zu bekämpfen ist. Aber die größte Gefahr für Freiheitsrechte schlummert dort, wo sie immer liegt:

In den Begehrlichkeiten.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Initiatorin, der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), dem Kampf gegen die Kinderpornografie dienen. Aber es dauerte keinen Tag, bis nach dem Beschluß in Berlin schon die ersten Forderungen nach einer thematischen Ausweitung der Sperrlisten auf dem Tisch waren. Wer also schützt Bürger davor, dass es heute die Kinderpornografie, morgen aber unliebsame politische Überzeugungen sind, die »Stoppseiten« zugeführt werden? Die gleichen Politiker, die eben noch eine umfangreiche, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung beschlossen und die Rechte von Journalisten und Strafverteidigern beschnitten haben?

Der Bonner SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber schreibt auf eine Bürgerfrage unter www.abgeordnetenwatch.de: »Wie bei der Verwendung der Mautdaten wird sich auch hier zeigen: Pfade, die einmal begangen wurden, können schnell zu Straßen oder gar Autobahnen werden«.
Und nur einen Absatz später liefert Kelber selbst den Beweis dafür, warum Politiker besser nicht an ihren wohlfeilen Sätzen, sondern an ihren Taten gemessen werden: Gemeinsam mit 189 weiteren SPD-Bundestagsabgeordneten stimmte Kelber für das Gesetz, weil er »diese Entscheidung zwar für falsch, nicht aber für eine Gewissenfrage halte«.
Noch Fragen?

Juni 21, 2009

Der Reitsport, die FN und die Zukunft

Gestern abend haben wir (die Journalistin Sylvia Theel und ich) über rund zweieinhalb Stunden mit einem Liveblog die FN-Veranstaltung zur "Zukunft des Reitsports" in Langenfeld begleitet. Die Kollegin saß bei Frankfurt, ich in Bonn vor dem PC, gemeinsam verfolgten wir den von CP Medien bereitgestellten Livestream der Veranstaltung und kommentierten laufend, was wir sahen und dazu dachten.

Und das war sicher nicht viel Vorteilhaftes bei dieser Veranstaltung, die schlicht nur alte Kamellen aufwärmte und bestenfalls durch einige – sagen wir: ungewöhnliche – Statements der Dressurreiterin Isabell Werth in Sachen Doping auffiel.

Es ist nicht ganz einfach, eine Veranstaltung zusammenzufassen, deren Inhalt gegen Null geht. Am auffallendsten ist eigentlich, dass deutsche Reitsport-Funktionäre erkennbar nicht gewillt sind, wirkliche Transparenz in diesen Sport einziehen zu lassen. Mit gewaltigen Wortblasen wird auf Veranstaltungen wie in Langenfeld darüber hinweggetäuscht, dass man sich im Grunde nur um eines Sorgen macht: Dass Dopingvorwürfe das Geschäft mit dem Pferd stören könnten.

Die Funktionäre haben es dabei relativ leicht. Denn eine kritische Berichterstattung zu Reitsportthemen findet nur selten statt – in der Regel ist die Verbindung von Journalisten, Funktionären und Aktiven so eng, dass man nicht einmal etwas daran findet, sich vor laufender Kamera zu dutzen und auf die Schultern zu schlagen.

Nun ist das Dutzen bei Sportjournalisten ja ohnehin so eine Krankheit. Aber gestern war es besonders schwer zu ertragen, denn Anlaß zu kritischen Fragen gibt es nicht erst seit den Geschehnissen um Marco Kutscher, die – wie so häufig – der SPIEGEL, und nicht eine Branchenzeitung publik gemacht hatte.

Der Journalist Gerd Lemke, der mit auf dem Podium in Langenfeld saß, wurde als "kritisch-positiver DPA-Journalist" angekündigt. Das mag sich erklären, wenn man sich die Berichterstattung der DPA ansieht, die deren Mitarbeiter Michael Rossmann abgeliefert hat (und die, wie üblich, bis hin zu den Überschriften von vielen Zeitungen unverändert übernommen wurde). In Rossmanns Beitrag steht zwar das Doping im Vordergrund, aber genau darüber haben die Funktionäre in Langenfeld weit weniger gerne gesprochen, als man es dem Bericht nach glauben könnte. Davon, die Diskutanten des gestrigen Abends hätten "Alarm geschlagen", kann nicht die Rede sein, wie auch unser Liveblog zeigt.

Mai 14, 2009

Was Reitplätze plötzlich spannend macht

Ein Informant berichtet von einem Sachverhalt, der in den nächsten Wochen spannend werden könnte. Angeblich hat ein größerer Reitsport-Verband mit öffentlichen Mitteln einen Reitplatz gebaut, der sich nun zur Tretmine für Architekten und Betreiber entwickeln könnte: Denn er wurde, mutmaßlich wider besseres Wissen, ohne Berücksichtigung der geltenden Vorschriften gebaut, wie der beauftragte Architekt jetzt eingestehen musste.

Auf den ersten Blick müsste sowas eigentlich nur den Eigentümer interessieren, der den Bau finanziert hat. Denn entspricht der Platz beispielsweise nicht den geltenden Vorschriften des Abwasserrechtes, ist er nicht genehmigungsfähig und damit rechtswidrig. Auf den Eigentümer könnte eine teure Nachbesserung oder der Abriss zukommen.

Auf den zweiten Blick müsste das Thema allerdings auch jeden interessieren, der auf diesem Platz reiten geht. Denn bei nicht genehmigten oder nicht genehmigungsfähigen Reitplätzen stellen sich bisweilen nachhaltige Haftungsfragen, wenn es auf ihnen zu Unfällen kommt. Die Standards, wie sie beispielsweise (und hauptsächlich) das entsprechende Weißbuch der FFL in Bonn regelt, dienen unter anderem natürlich auch dem Schutz vor solchen Unfällen und befassen sich daher ausführlich mit Dingen wie Tret- und Trennschicht oder der Eindringtiefe in sandige Böden.

Führt ein schlecht gebauter Reitplatz zu einem Unfall, ist schnell der Betreiber in der Haftung, auch wenn er von den fraglichen Punkten nichts wusste. Da kann es schnell eng werden, insbesondere, wenn anschließend auch Versicherungen Regressansprüche anmelden, weil der Eigentümer einen nicht genehmigungsfähigen Reitplatz betrieben hat. Am Ende dieser Kette kann dann durchaus auch der planende Architekt stehen, der letztlich für die Ausführung nach Stand der Technik zu haften hat.

Im vorliegenden Fall klingt es so, als müsse der Architekt besser schon mal die Nummer seiner Berufshaftpflichtversicherung heraussuchen. Zwar beklagt er, der Bauherr habe ihn nicht auf die erforderlichen Vorschriften des Abwasserrechts hingewiesen, aber helfen wird ihm das nichts. Genausowenig wie den vielen Privat- und Berufsreitern, die diesen Platz im Westfälischen zur Zeit noch benutzen. Wenn die laufenden Recherchen unserer Zeitung ergeben sollten, dass der mit öffentlichen Mitteln gebaute Platz nicht dem geltenden Recht entspricht und damit gar nicht genehmigungsfähig ist, wäre damit dann allerdings wohl Schluß.

November 11, 2008

Vom Leid an und mit dem Tierschutz

Regelmäßig haben wir es im Büro der Pferderegion mit Anrufern zu tun, die uns auf vermeintliche Tierschutzfälle aufmerksam machen, und beherztes Einschreiten fordern. Regelmäßig ist das unberechtigt, und genauso regelmäßig ist es auch berechtigt. Es ist meistens irgendwie beides zusammen und das Dilemma, das daraus entsteht, führt im Büro oft zu langen Diskussionen.

Das Problem ist in vielen Fällen nicht einmal, dass die Beschwerden nicht berechtigt wären. Zwar gibt es auch viele Menschen, denen schlicht die Sachkunde fehlt, um dramatische von nicht-dramatischen Zuständen unterscheiden zu können. Aber gerade in den Fällen, in denen sich eine Meldung schon nach kurzer Überprüfung als eigentlich berichtenswert erweist, ist das tatsächliche eingreifen oder Publizieren dann oft schwierig.

Denn Tierschutzfälle kranken auf Seiten der ehrenamtlich engagierten häufig daran, dass sie nicht annähernd in dem Maße dokumentiert sind, wie dies sinnvoll und notwendig wäre. Da reicht es zwar zum Anruf bei der Zeitung, aber für das andauernde Notieren von Fakten, das systematische Sammeln von Zeugen und Bildern fehlt es dann am Schwung oder der Disziplin.

Dabei ist gerade der Aufbau chronologischer Dokumentationen eine der sichersten Methoden, Tiermißhandlern rechtlich schnell das Genick zu brechen. Nicht nur, weil sich auch Ordnungs- und Strafanzeigen so schneller und besser begründet schreiben lassen, sondern auch, weil säumige Behören beim Vorliegen solcher Dokumentationen schnell in Gefahr geraten, dass ihnen der Verzug öffentlich nachgewiesen wird.

Im Grunde gibt es daher für Menschen, die gegen konkretes Tierleid vor Ort etwas tun wollen, nur zwei wichtige Tipps:

  1. Nehmen Sie es nicht persönlich
  2. Schreiben Sie es auf.

Gerade letzteres ist viel einfacher, als viele offensichtlich glauben.

“Ich, Herbert Mustermann, habe heute, Sonntag, 1.5.2008, um 13:00 Uhr gesehen, dass das kranke Pferd von Willi Wusel nur noch auf drei Beinen stehen konnte. Meine Frau Emma kann das bezeugen.

So einfach kann das sein. Aber immer und immer wieder ist genau diese Art der chronologischen Dokumentation auch genau das, was in den Unterlagen der Tierschützer, die unser Büro erreichen, fehlt. Fragen Sie mich bloß nicht, warum – ich verstehe es nämlich auch nicht.

August 18, 2008