Perspektivwechsel: Von der Finanzierung der Tierheime

In dieser Woche hatte ich gleich mehrere Tierschutzvereine zu Gast oder am Telefon, die mit Kommunen in Verhandlungen über die Finanzierung ihrer Tierheime stehen. Ihnen allen war gemein, dass in der Kasse des Vereins Geld fehlt – Geld, das eigentlich in den vergangenen Jahren Städte und Gemeinden für die Fundtierverwaltung hätten zahlen müssen.

Es gibt Tierheime, die mit einem gerade mal gut fünfstelligen „Zuschuss“ für die Aufnahme von Fundtieren leben müssen. Das bedeutet im Umkehrschluß häufig, dass sich die im Einzugsgebiet liegenden Gemeinden aus der Fürsorge für die „Fundsache Tier“ fast vollständig zurückgezogen haben. Ist der Zustand erstmal über ein paar Jahre zementiert, ist der Weg zu rechtmäßigen Verhältnissen steinig. Denn nicht selten sind die betreffenden Kommunen überschuldet und durch Nothaushalte in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. EInem der Vereine wurden in Verhandlungen durch einen städtischen Beigeordneten eröffnet, man kenne das Problem, wolle auch gerne zahlen, könne aber nicht – weil die Fundtierverwaltung schließlich nicht zu den Pflichtgaben einer Kommune gehöre.

Schlimmer als dieser Bluff ist eigentlich die Tatsache, dass es noch immer Vereine gibt, die sowas glauben. Ãœberhaupt fügen sich überraschend viele Tierschützer in die angebliche Notwendigkeit, gerade an den Tieren zu sparen. Stets sind zweieinhalb Kilometer renovierte Umgehungsstraße wichtiger als der Neubau von Hundehäusern oder die ausreichende medizinische Versorgung von Hunden und Katzen. Und keiner schreit.

Einer der Vereine, die diese Woche hier waren, hat ein dreifaches Problem: Die Gemeinden wollen nicht zahlen, der Kreisveterinär will das alte Tierheim schließen, das Bauamt ein neues nicht genehmigen. Seit Monaten verzweifelten die Mitglieder des Vorstands, um einen Plan zu finden, wie sie bloß allen Ansprüchen gerecht werden könnten. Damit die Pattsituation endlich aufhört, haben wir heute eine Alternativstrategie besprochen: Angriff statt Verteidigung.

Denn Zahlungen und Genehmigungen sind in vielen Fällen kein Gnadenakt, sondern ein Anrecht. Wer passende Bauanträge stellt, hat einen Anspruch auf Genehmigung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf die veterinärrechtliche Betriebsgenehmigung für ein Tierheim. Wer Fundtiere aufnimmt und versorgt, hat Anspruch auf Aufwendungsersatz. Das mag einfacher klingen, als es in der Praxis ist – aber der Wechsel der Perspektive ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, in Verhandlungen mit der Kommunalpolitik zu bestehen.

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