Die Pferdesteuer in Schlangenbad

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in der hessischen Gemeinde Schlangenbad (Rheingau-Taunuskreis) eine Pferdesteuer von 300 Euro pro Pferd und Jahr. Das stellt die dortigen Pferdehalter nun vor die Frage, ob sie sich in ihr Schicksal fügen oder gerichtlich prüfen lassen, ob die Pferdesteuer rechtens ist. Auch bei mir wurde dazu nun angefragt.

Einen ersten Anhaltspunkt könnte geben, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember letzten Jahres die Pferdesteuer in der Gemeinde Bad Sooden-Allendorf grundsätzlich für rechtens erklärte. Geklagt hatten im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens diverse Kläger, die aber schon recht schnell im Verfahren scheiterten: Denn die Richter nahmen die Frage nicht zur mündlichen Verhandlung an und beschieden schriftlich, durchgreifende Bedenken gegen die Pferdesteuersatzung der Gemeinde Bad Sooden-Allendorf seien nicht ersichtlich.

Das Gemeindeparlament hat eine Satzung beschlossen, die aus der Mustersatzung entwickelt wurde, die der Hessische Städte- und Gemeindebund den Kommunen ans Herz gelegt hat. Diese Mustersatzung war rechtlich geprüft und offenkundig lag der Verband mit seiner Einschätzung, eine solche Satzung ließe sich für die Gemeinden dann auch umsetzen, nicht falsch.

Gleichwohl muss das noch nicht das letzte Wort sein. Denn die Gemeinden haben Mustersatzung nicht 1:1 übernommen, sondern mit eigenen Ergänzungen versehen. So hat die Gemeinde Schlangenbad beispielsweise bestimmte Ausnahmen von der Steuerpflicht vorgesehen, die in Bad Sooden-Allendorf nicht gelten. Das bietet also Potential, die Abweichungen daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich haltbar sind.

Wenn in den nächsten Wochen die ersten Steuerbescheide an Pferdehalter in Schlangenbad rausgehen, könnte es spannend werden. Meinem Eindruck nach denken dort schon viele Menschen darüber nach, wie sie die Maßgaben der Steuersatzung ganz legal dafür nutzen können, die Einnahmen der Gemeinde durch Verwaltungsaufwand wieder zunichte zu machen. Das könnte ein zäher Kampf werden, aber andererseits: Pferdehalter sind ja in vielen Gegenden des Landes Kummer gewöhnt. Vielleicht bekommen die Verwaltungen hessischer Gemeinden in den nächsten Monat einen Eindruck davon.

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