Haustierbetreuung von der Steuer absetzen? Geht. Vielleicht.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat ein Herz für Tierhalter: Die Kosten für die Versorgung eines Tieres durch einen Dienstleister sei eine haushaltsnahe Dienstleistung und deshalb steuerlich absetzbar, urteilten die Richter.

Im entschiedenen Fall hatten die Kläger eine Dienstleisterin damit beauftragt, sich tagsüber um die Katze zu kümmern, die alleine in der Wohnung war. Die anfallenden Kosten in Höhe von 12 Euro täglich machten sie im Rahmen der Steuererklärung mindernd geltend, womit sich das Finanzamt nicht einverstanden erklärte. Das Gericht in Düsseldorf gab den Klägern nun recht: Denn es sei im Gesetz über haushaltsnahe Dienstleistungen nicht festgelegt, dass die Betreuung von Tieren nicht darunter zu verstehen sei.

Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ hat das Finanzgericht aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ganz sicher können Tierhalter also nicht sein, dass sie die entsprechenden Kosten in Zukunft steuermindernd angeben dürfen.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin