Mit 2 Promille durch Innenstadt

Der Mandant hatte eigentlich alles richtig gemacht, um sich mal ordentlich ins Knie zu schiessen: An Weiberfastnacht mit fast 2 Promille Auto gefahren, mitten in der Innenstadt einen Unfall mit hohem Sachschaden gebaut, Fahrerflucht, Anhaltezeichen der Polizei missachtet, bei der Verhaftung zum weltgrößten Kotzbrocken aufgelaufen und Widerstand gegen vier Polizisten geleistet, zum Abschluß noch Widerstand gegen Untersuchung und Blutproben und Beleidigungen in Richtung aller Beteiligten.

Das reicht in der Regel, um nicht nur den Führerschein, sondern auch den Spaß für eine Weile abgeben zu müssen. Heute war Termin beim Amtsgericht und der junge Mann musste zu Recht eine Stunksitzung erwarten.

Aber: nicht umsonst hatte ich in den Vorgesprächen das Wort „tätige Reue“ so betont. Die Richterin attestierte dem Mandanten, einen blendenden Eindruck hinterlassen zu haben und auch der Staatsanwalt zeigte sich gesprächsbereit. So blieben am Ende nur noch eine Trunkenheitsfahrt und die Fahrerflucht übrig, dazu eine sehr wohlwollende Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Für das Urteil brauchte die Richterin nur sieben Minuten und schickte den Delinquenten dann mit einer Ermahnung, 40 Sozialstunden und nochmal drei Monaten Führerscheinsperre nach Hause.

Das ist ein ziemlich guter Tarif, selbst für freundliche Richterinnen. Den Knall sollte der Mandant trotzdem gehört haben. Und überdies hat er ja noch einige Wochen Zeit, sich auf den täglichen Fußmärschen zur und von der Arbeit über sein Glück zu freuen.

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