16 Fragen an die Sachverständige

In einem schon länger laufenden Prozess um einen angeblich mangelhaften Sattel hat das Gericht eine Gutachterin bestellt. Sie sollte klären, ob der von meinem Mandanten verkaufte Sattel auf das Pferd der Kundin passt, oder nicht. Schon mit der Auswahl der Gutachterin hatte sich das Gericht schwergetan. Schließlich fiel die Wahl auf eine Dame, die am anderen Ende der Republik lebt und sich selbst damit bewirbt, sie habe eine herausragende beratende Funktion bei der Entwicklung eines Vermessungssystems für Pferderücken gehabt.

Das Gutachten, dass die Sachverständige nach wiederholten Mahnungen und einer Fristsetzung des Gerichts sodann verfasste, ließ herausragende Kenntnisse aber leider vermissen. Mit dem von ihr angeblich mitentwickelten Messystem kannte sich die Gutachterin offensichtlich nicht aus und trug reihenweise falsche Zahlen ein. Bei den Maßeinheiten nahm sie es ebenfalls nicht so genau und würfelte Zentimeter und Millimeter durcheinander. Den Sattel legte sie dem Pferd auf die Schulter statt davor und dokumentierte das Desaster auch noch fotografisch. Das alles fand sie vielleicht deshalb nicht so schlimm, weil sie schon Eingangs ihres schriftlichen Berichts erwähnte, dass der Sattel „absolut“ nicht passe, sei ihr schon vor der Untersuchung klar gewesen.

Dagegen scheint aus dem Bericht hervor, dass sie sich mit der Klägerin, die als einzige am Gutachtertermin teilgenommen hatte, offensichtlich gut verstanden hat. Anders ist nicht zu erklären, dass sich in dem Bericht viele Feststellungen finden, die zwar aus der Klage stammen, die die Sachverständige aber nach eigenen Angaben nicht mal überprüft hat.

Fragen über Fragen also. Ganz konkret 16 Stück, die ich dem Gericht zwei Wochen vor der geplanten Befragung der Gutachterin im Termin nochmal mitgeteilt habe. Nun hat der Vorsitzende den Termin abgesagt, weil er scheinbar auch der Meinung ist, dass das für ein Gutachten doch ein paar ungeklärte Fragen zu viel sind. Die Sachverständige erhält Gelegenheit zu Stellungnahme, danach wird neu verhandelt.

Dass ihr Gutachten dadurch fachlich besser wird, steht allerdings schon jetzt nicht zu erwarten.

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