Jahr: 2013

Einmal rechts, einmal links. (Dressur-Studien 04/2013) Dressur-Studien

Einmal rechts, einmal links. (Dressur-Studien 04/2013)

Wenn zwei sich streiten, sind Gerichte dafür da, um den Streit zu entscheiden. Das ist eine schöne Regel und Pferdeleute machen so gern von ihr Gebrauch, dass Juristen in diesem Zusammenhang von „Pferderecht“ sprechen – obwohl die gleichen Rechtsnormen ansonsten auf Kühlschränke, Autos oder Backsteine angewendet werden. Genau wie bei Kühlschränken, Autos und Backsteinen kommt es allerdings vor, dass Gerichte zwar entscheiden, die Zuschauer aber ratlos zurückbleiben. Das trifft besonders auf Fälle zu, in denen zwei Gerichte einen Sachverhalt genau entgegengesetzt beurteilen und deshalb zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Mandanten ist schwer zu erklären, warum beispielsweise ein Gericht im Norden der Republik wohl zu seinen Gunsten entscheiden würde, das Gericht im Süden, an dem er seinen Prozess zu führen hätte, aber vermutlich nicht. Juristische Literatur befasst sich zu beachtlichen Teilen damit, an welchen Land- und Oberlandesgerichten kritische Themen in der gewünschten Richtung entschieden werden und wo nicht. Was ein Anwalt 
Gott gibt uns die Nüsse, aber er knackt sie nicht für uns (Dressur-Studien 03/2013) Dressur-Studien

Gott gibt uns die Nüsse, aber er knackt sie nicht für uns (Dressur-Studien 03/2013)

„Gott gibt uns die Nüsse, aber er knackt sie nicht für uns.“ Ich habe den Chef einer größeren Pferdeklinik angerufen, um mit ihm über die Rechnung zu sprechen, die er einer Mandantin geschickt hatte. Knapp 2.000 Euro für diagnostische Leistungen, die sich im Ergebnis als weitgehend nutzlos herausgestellt haben. Das Pferd ist tot, die Mandantin geschockt. In der Akte sammelt sich das Drama, verteilt über zwei Wochen und zwei Kliniken. Jetzt geht es um die Frage, weshalb die Rechnung der ersten Klinik bezahlt werden sollte, wenn doch erst die zweite die richtigen Fragen gestellt hat? Es könnte eine dicke Akte werden. (mehr …)
Was beim Wildunfall für den Autofahrer gilt Blog

Was beim Wildunfall für den Autofahrer gilt

Es kann vorkommen, dass man durch angepasstes Fahren einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Teilkasko für den entstandenen Schaden aufkommt. Muss die Teilkasko bei Ausweichmanövern zahlen? Kommt es nicht zur Kollision, liegt auch kein Versicherungsfall in der Teilkaskoversicherung vor. Allerdings kann der Versicherer dazu verpflichtet sein, sogenannte Rettungskosten zu ersetzen. Diese Kosten entstehen, wenn jemand den drohenden Eintritt eines Versicherungsfalls durch eine angemessene Handlung verhindert, aber dabei einen anderen Schaden erleidet. Ob die Teilkasko in diesem Fall leisten muss, hängt vom Einzelfall ab. Größe des Tieres entscheidet Nicht geboten ist eine Rettungshandlung bei Kleintieren, wie z.B. einem Hasen. Bei großen Wildtieren, wie z.B. Wildschweinen, Rehen oder Hirschen wird das Ausweichmanöver im Regelfall als gebotene Rettungshandlung angesehen. Bei mittelgroßen Tieren wie z.B. Füchsen ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Der Geschädigte muss beweisen, dass eine Kollision mit Haarwild gedroht hat und 
Perspektivwechsel: Von der Finanzierung der Tierheime Tierrechtsakademie

Perspektivwechsel: Von der Finanzierung der Tierheime

In dieser Woche hatte ich gleich mehrere Tierschutzvereine zu Gast oder am Telefon, die mit Kommunen in Verhandlungen über die Finanzierung ihrer Tierheime stehen. Ihnen allen war gemein, dass in der Kasse des Vereins Geld fehlt - Geld, das eigentlich in den vergangenen Jahren Städte und Gemeinden für die Fundtierverwaltung hätten zahlen müssen. (mehr …)
Vom Tierheim und den Zahlen und der Presse Blog

Vom Tierheim und den Zahlen und der Presse

Der Bonner General -Anzeiger, für den ich ja selbst einige Jahre tätig war, hat am Wochenende erneut einen Beitrag über die laufenden Vertragsverhandlungen für das Tierheim Troisdorf berichtet. Der Tenor war sehr freundlich, aber der Klarheit wegen seien ein paar Fakten korrigiert und nachgetragen, die in dem Beitrag etwas zu kurz kamen. (mehr …)