Die Sache mit dem Einschreiben
Für einen Mandanten streite ich mit einem Tierschutzverein. Der ist unter anderem der Ansicht, er habe meinem Mandanten erfolgreich die Mitgliedschaft gekündigt, weil dieser nicht ausreichend politisches Wohlverhalten an den Tag gelegt hatte. Zur letzten Mitgliederversammlung wurde der Mandant deshalb nicht mal eingeladen. Auf mein Schreiben an den Verein reagiert von dort ein Kollege. Es sei meinem Mandanten wohl entfallen, dass man ihn in einem ordentlichen Verfahren, wie es die Satzung für diese Fälle vorsähe, ausgeschlossen habe. Das habe man dem Mandanten sogar per Einschreiben/Rückschein mitgeteilt. Keine Mitgliedschaft, keine Einladung, so einfach läge die Sache. (mehr …)