„Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen ohne Sicherheitsleistung einzustellen.“
Die Mandantin hatte ein echtes Problem. Sie ist auf Räumung ihrer Wohnung verklagt und ihr bisheriger Anwalt hat einen Verhandlungstermin nicht wahrgenommen. Vermutlich, weil er zuvor schon eine Schriftsatzfrist versäumt hatte. Das Amtsgericht hatte deshalb gegen meine Mandantin ein Versäumisurteil erlassen und die Gegenseite drohte mit der - dadurch zulässigen - Zwangsräumung. Keine schönen Aussichten für die Feiertage, aber zum Glück fand sich da ein passendes Argument. (mehr …)