Der Bundesgerichtshof hat gestern drei Entscheidungen gefällt, die für Filesharing-Abgemahnte durchaus unangenehme Folgen haben können. Der BGH hat nicht nur einen Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro geshartem Musiktitel für akzeptabel erklärt, sondern – auf den ersten Blick – auch die Anforderungen an die sogenannte „sekundäre Beweislast“ stärker definiert. Man könnte sagen: Einfaches Rausreden funktioniert nicht mehr, unabhängig von der Frage, ob es denn vorher schon hätte funktionieren können. Read On…