Ich vertrete Mandanten sowohl regional als auch bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor den Verwaltungsgerichten. Hier finden Sie eine Übersicht über meine hauptsächlichen Tätigkeitsfelder: Allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht Mandanten jeder Art berate ich hinsichtlich zivil- oder verwaltungsrechtlicher Fragestellungen. In gerichtlichen Streitigkeiten übernehme ich die Prozessvertretung vor allen entsprechenden deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes. Familien-, Erb- und Wertpapierrecht sowie steuerrechtliche Fragen bearbeite ich nicht, bin Ihnen aber gerne bei der Suche nach einer geeigneten Kanzlei behilflich. Strafrechtliche Mandate übernehme ich nur in speziellen Fällen. Tierschutz Mandate aus dem Bereich Tierschutz drehen sich häufig um Konflikte oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Entweder, weil die Mandanten nach Auffassung von Behörden gegen Regeln verstoßen haben, oder weil sie selbst der Auffassung sind, dass Dritte gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht ist es wichtig, die Missstände einerseits schnell im Einvernehmen mit Mandanten und Behörden zu beseitigen, andererseits