Monat: April 2017

Bekämpfung invasiver Arten: Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt vor Blog

Bekämpfung invasiver Arten: Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt vor

Die Bundesregierung hat am 12.04.2017 ihren Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes vor. Die Gesetzesänderungen sollen nach Darstellung der Bundesregierung sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und mit ihr verbundene "Okösystemdienstleistungen" berhindert, minimiert oder abgeschwächt werden. Der Bundesrat hatte bereits im Vorfeld gefordert, dass für Zoos weitreichende Ausnahmen geregelt werden können. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt. Der Gesetzesentwurf kann hier heruntergeladen werden. Nils Michael Becker: Ich bin Rechtsanwalt mit Sitz in Bad Honnef (Aegidienberg). Einer meiner Interessenschwerpunkte sind Rechtsfragen rund um Tierschutz, Wildtiere und Jagdrecht sowie die Beratung gemeinnütziger Vereine. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 02224-97690821. Meine Kanzlei befindet sich auf dem Retscheider Hof.
Zustimmung zur Mieterhöhung: Widerruf für Verbraucher möglich? Blog

Zustimmung zur Mieterhöhung: Widerruf für Verbraucher möglich?

Zwei Berufungsprozesse am Landgericht Berlin haben sich mit der Frage befasst, ob es für Mieter möglich ist, die Zustimmung zu einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung auf Grundlage der entsprechenden Verbraucherschutzregeln zu widerrufen (Widerrufsrecht). In beiden Fällen haben die Mieter die Verfahren verloren, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Eine Kammer des Landgerichts war der Auffassung, dass die Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Wortlaut nach anwendbar seien und auch die Vorschriften des Mietrechtes dieses Regelungen nicht vorgingen. Zudem sei ein Teil der Voraussetzung für die Anwendung von Widerrufsrecht gegeben, wenn der Vermieter in gewerblichem Rahmen Wohnraum vermiete und der Mieter ein Verbraucher sei. Es fehle aber für die endgültige Anwendbarkeit des Widerrufsrechts an einem Vertriebs- und Dienstleistungssystem der Vermieterin, mit dem sie sich die Vorzüge der Fernkommunikation zu Nutze mache und es nach dem Gesamtbild typisch für sie wäre, solche Distanzgeschäfte zu schließen. Im Ergebnis wurde ein Widerrufsrecht deshalb verneint, aber Revision 
Mietverhältnis: Kündigung wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung ist zulässig Blog

Mietverhältnis: Kündigung wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung ist zulässig

Das Langericht Nürnberg-Fürth hat aktuell entschieden, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses für den Vermieter zulässig ist, wenn der Mieter wiederholt die Miete um wenige Tage verspätet zahlt. Dies stelle eine Vertragsverletzung dar, die der Vermieter auf Dauer nicht hinnehmen muss. Geklagt hatte der Eigentümer einer Wohnung, die seit 2011 an zwei Bewohner vermietet war. Bereits im Jahr 2013 kamen die Mieter wiederholt mit der Miete in Verzug und mussten die Rückstände in Raten ausgleichen. Im Jahr 2015 und Anfang 2016 ging die Mieter erneut in mehreren Fällen um diverse Tage verspätet ein. Der Vermieter hatte die Mieter darauf hingewiesen, dass er weitere Unpünktlichkeiten in der Mietzahlung nicht akzeptieren wolle und kündige daher nun mit ordentlicher Frist den Mietvertrag und erhob später Räumungsklage. Das Amtsgericht Fürth hatte der Klage stattgegeben. Nach Auffassung der Richter waren die beständigen Vertragsverstöße dem Vermieter nicht zumutbar, weshalb ihm ein Recht zur Kündigung zustehe. Das