Der Deutsche Tierschutzbund beschwert sich in einer aktuellen Presseerklärung über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, nach dem Tierheime die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren nur dann von Kommunen zurückverlangen können, wenn sie zuvor einen entsprechenden Fundtiervertrag vereinbart haben. Das Urteil ist hier zu finden. Das Gericht zwinge damit die Tierheime, Fundtiere zunächst an die Kommunen zu verweisen, weil diese rechtlich für die Verwahrung und Versorgung dieser Tiere zuständig sind. Damit, so meint der Deutsche Tierschutzbund, sei eine "historische Chance verpasst, eine praxisnahe Auslegung zugunsten der Tiere und im Sinne des Staatsziels Tierschutz zu treffen". (mehr …)