Die Datenschutzkonferenz, die Zusammenkunft der obersten deutschen Datenschutzbehörden, hat sich nur einenTag nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu „Fanpages“ bei Facebook zu der Entscheidung geäußert – und das entsprechende Papier wird bei Betreibern von Facebook-Seiten keine Begeisterung hervorrufen.
Konkret positionieren sich die Aufsichtsbehörden so:
- Betreiber einer Facebook-Seite müssen Informationen zur Datenverarbeitung für Betroffene bereit halten, in denen sie über die (gemeinsame) Datenverarbeitung mit Facebook informieren.
- Betreiber eine Facebook-Seite müssen für das Tracking von Nutzern zuvor ein Einverständnis einholen.
- Betreiber einer Facebook-Seite müssen mit Facebook eine Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO (gemeinsame Datenverarbeitung) abschließen, deren Inhalt Betroffenen in wesentlichen Punkten auch mitzuteilen ist.