Monat: Dezember 2018

Mietrecht: BGH schränkt Haftung von Vermietern für Schimmel deutlich ein Blog

Mietrecht: BGH schränkt Haftung von Vermietern für Schimmel deutlich ein

Der Bundesgerichtshof hat am 5. Dezember 2018 entschieden, dass Vermieter nicht für Schimmelbildung durch Wärmebrücken in Mietwohnungen haften, wenn diese Wohnungen zum Zeitpunkt ihrer Erbauung den damaligen technischen Standards entsprachen. Nach Ansicht des BGH haben Mieter solcher Wohnungen daher weder Anspruch auf Mietminderung, noch können sie sich der einer Schimmelbildung entgegenwirkenden Belüftung mit dem Argument verweigern, diese sei ihnen nicht zuzumuten.  Aktenzeichen:VIII ZR 271/17, VIII ZR 67/18
Nutzung fremder Marken zu Beschreibungszwecken Blog

Nutzung fremder Marken zu Beschreibungszwecken

Wenn Unternehmen Zusatzprodukte, Ersatzteile oder Verbauchsmaterialien für geschützte Produkte eines anderen Herstellers anbieten wollen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie bei der Bewerbung die Markennamen dieses Herstellers nennen dürfen. So auch im Fall einer Mandantin, die aus eigener Produktion Satteldecken anbietet, die auf bestimmte Satteltypen gängiger Hersteller passen.  Die Mandantin hat entsprechend in den Produktbeschreibungen darauf hingewiesen, dass diese Satteldecken beispielsweise (nicht ausschließlich) unter Sättel der Hersteller (Name 1, Name 2, Name 3...) passen und erfuhr kurz darauf, dass einer der Hersteller Einwände gegen diese Verwendung seiner Markenbezeichnung hatte.  Gleichwohl: Die Kundin macht nichts falsch. Denn wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2005 entschieden hat, ergibt sich aus § 23 Nr. 3 MarkenG das Recht, eine solche Marke zur Beschreibung zu nutzen, sofern dies nicht in sittenwidriger Weise geschieht.  Händlern ist in jedem Fall zu empfehlen, durch die Artikelbeschreibung ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht etwa