Monat: Juli 2019

Nutzung von Diensten wie Facebook wird für Gewerbetreibende riskant: EuGH entscheidet auf Mitverantwortung im Datenschutz 8Seats

Nutzung von Diensten wie Facebook wird für Gewerbetreibende riskant: EuGH entscheidet auf Mitverantwortung im Datenschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Website, die den Facebook-"Like-Buton" in ihre Seiten integrieren, für die Erhebung und Übermittlung von Daten an Facebook mit verantwortlich sind. Zudem wurde entschieden, dass nicht nur Aufsichtsbehörden, sondern auch Verbraucherschutzverbände solche Integrationen abmahnen können. Damit ist das (ohnehin vorhandene) rechtliche Risiko, durch die Integration von Diensten wie Facebook in Anspruch genommen zu werden, erheblich gestiegen.
Tierrecht in Bad Wilsnack: Spezialanwalt steht zur Seite Blog

Tierrecht in Bad Wilsnack: Spezialanwalt steht zur Seite

Der Bad Honnefer Anwalt Nils Michael Becker ist ein landesweit anerkannter Spezialist für Tierrecht und nimmt deshalb auch Mandate in Bad Wilsnack an. Seine Klienten schätzen seine Expertise und setzen auf seine Kompetenz, wenn es um Fragen des Tierschutzes geht. Becker engagiert sich für das Wohl der Tiere und setzt sich für ihre Rechte ein. Sein Engagement hat ihm bereits zahlreiche Auszeichnungen und Preise eingebracht.
Tötungsanordnung für Rinderbestand rechtmäßig Blog

Tötungsanordnung für Rinderbestand rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass der gesamte Rinderbestand eines landwirtschaftlichen Betriebes, der mit Rinderherpes befallen ist, getötet werden muss. Nachdem im Mai 2019 bei einer Routineuntersuchung festgestellt worden war, dass der Rinderbestand eines landwirtschaftlichen Betriebes in der Region mit dem sog. Rinderherpes befallen war, ordnete das Veterinäramt der Städteregion Aachen mit Bescheid vom 31.05.2019 die Tötung des gesamten Rinderbestandes an. Für den Fall, dass der Betrieb der Anordnung nicht nachkomme, wurde die Umsetzung durch vom Amt beauftragte Dritte angedroht. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist das Veterinäramt nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (Rinderherpes) befugt, die entsprechende Tötungsanordnung zu erlassen. Das Tierschutzgesetz stehe der Tötungsanordnung nicht entgegen. Der Status als virusfreies Gebiet führe nach EU-Recht zwar zu Handelserleichterungen, daneben gehe es aber auch um die Vorbeugung vor Tierseuchen und den Erhalt der Tiergesundheit. Die Anordnung sei 
Privater Waldeigentümer muss ausgewilderte Wisente dulden Blog

Privater Waldeigentümer muss ausgewilderte Wisente dulden

Der Streit um ausgewilderte Wisente im Rothaargebirge geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, damit muss der klagende Waldeigentümer die Tiere zunächst weiter auch in seinem Wald dulden. In dem Verfahren will ein privater Waldeigentümer erreichen, dass die von dem beklagten Verein ausgewilderten Wisente und deren Nachkommen nicht mehr in seinen Wald eindringen und den Baumbestand schädigen. Ein Verein hat die achtköpfige Gruppe von Wisenten in das rund 4.300ha große Projektgebiet, ausgewildert. Die zuletzt auf 19 Tiere angewachsene Herde verließ im Zuge ihrer Wanderungen das Projektgebiet und drang unter anderem in den Grundbesitz des Klägers ein. Wegen der Schäden an den Buchen, die dadurch entstehen, dass die Wisente die Rinde abfressen ("Schälen"), hat der Verein Zahlungen an den Kläger geleistet.
Tierschutzverein darf Akten über Schweinezuchtbetrieb nicht einsehen Blog

Tierschutzverein darf Akten über Schweinezuchtbetrieb nicht einsehen

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass eine Tierschutzvereinigung keinen Anspruch auf Einsicht in die bei der Tierschutzbehörde geführten Akten über einen Schweinezuchtbetrieb hat. Er ist zudem auch nicht an dem den Schweinezuchtbetrieb betreffenden Verwaltungsverfahren zu beteiligen. Die klagende Tierschutzvereinigung hatte bei dem beklagten Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem Schweinezuchtbetrieb Sauen tierschutzwidrig in zu kleinen Kastenständen gehalten würden. Sie beantragte unter Berufung auf das "Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinigungen" (TierschutzVMG NRW), an dem Verwaltungsverfahren zu tierschutzrechtlichen Maßnahmen gegen den Betrieb beteiligt zu werden und Einsicht in die Verwaltungsakten zu erhalten. Nach Auffassung des OVG kann sich die Tierschutzvereinigung nicht auf das TierschutzVMG berufen. Zum einen vermittelte dieses Gesetz einem anerkannten Tierschutzverein keine Ansprüche auf Akteneinsicht oder auf Beteiligung an einem eingeleiteten oder noch einzuleitenden Verwaltungsverfahren in Bezug auf Maßnahmen nach § 16a TierSchG. Zum anderen sei das TierschutzVMG mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft getreten. 
Keine Verwendung von Pseudonymen für Werbeanrufe 8Seats

Keine Verwendung von Pseudonymen für Werbeanrufe

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Unternehmen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen dürfen, sondern bei der telefonischen Anwerbung neuer Kunden stets den richtigen Name verwenden müssen. Ein Stromanbieter gab bei Werbeanrufen nicht seinen tatsächlichen, sondern einen fiktiven Namen an. Dieses Pseudonym verwendete er bei allen Kundenkontakten. Hiergegen klagte eine Verbraucherin. Das zuerst mit der Angelegenheit befasste LG Darmstadt sah dieses Vorgehen noch als zulässig an. Das OLG Frankfurt hat der Berufung stattgegeben und die Verwendung von Pseudonymen für Werbeanrufe untersagt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liege eine relevante Irreführung des Verbrauchers vor. Er könnte so zu einer Geschäftsentscheidung kommen, die er sonst nicht getroffen hätte. Außerdem bestehe ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers am richtigen Namen des Gesprächspartners, auch um ggf. vertragliche Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Es mache dabei auch keinen Unterschied, ob Mitarbeiter immer dasselbe Pseudonym verwenden.
Telekom-Produkt „StreamOn“ darf vorläufig nicht weiterbetrieben werden Blog

Telekom-Produkt „StreamOn“ darf vorläufig nicht weiterbetrieben werden

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Deutsche Telekom das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben darf. Bei "StreamOn" handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot für Mobilfunk-Kunden. Bei Buchung wird der Datenverkehr für bestimmte Dienste nicht auf das vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen des Kunden angerechnet. Eine Nutzung von "StreamOn" ist nur innerhalb Deutschlands vorgesehen, im Ausland wird der Datenverkehr immer auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet. Schon die Bundesnetzagentur stellte fest, dass "StreamOn" gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von "StreamOn" in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das OVG Münster hat die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verpflichtet der Grundsatz der Netzneutralität die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität