Nutzung von Diensten wie Facebook wird für Gewerbetreibende riskant: EuGH entscheidet auf Mitverantwortung im Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Website, die den Facebook-"Like-Buton" in ihre Seiten integrieren, für die Erhebung und Übermittlung von Daten an Facebook mit verantwortlich sind. Zudem wurde entschieden, dass nicht nur Aufsichtsbehörden, sondern auch Verbraucherschutzverbände solche Integrationen abmahnen können. Damit ist das (ohnehin vorhandene) rechtliche Risiko, durch die Integration von Diensten wie Facebook in Anspruch genommen zu werden, erheblich gestiegen.