Monat: Oktober 2019
Tierschutz: Eine gute Alternative zum Kauf?
Buying vs Adopting: which is a better animal welfare choice?
Bundesrat möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen
In einer am 11.10.2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt der Bundesrat vor, eine bereits bestehende Dokumentationspflicht noch zu erweitern, um so mehr Schutz für Paketboten zu erreichen. Nach dem Beschluss wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag von den Paketboten selbst aufzuzeichnen, zum Beispiel durch ein entsprechendes Gerät oder eine App. Bislang können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten "Paketboten-Schutz-Gesetz", die "Nachunternehmerhaftung" einzuführen: Sie soll Versandunternehmen verpflichten, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.
Klagen gegen VW aus 2019 unterliegen nicht der Verjährung
Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass bei den im Jahr 2019 dort eingegangenen Verfahren gegen Fahrzeughersteller wie Volkswagen wegen der sogenannten Abgas-Affäre keine gesetzliche Verjährung eingetreten ist. Die Fahrzeughersteller hatten argumentiert, die erst im Jahr 2019 geltend gemachten Ansprüche seien (anders als die noch Ende 2018 eingegangenen) bereits verjährt, weshalb die Betroffenen sie auch nicht mehr durchsetzen könnten. Die dreijährige Verjährungsfrist habe mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2015 begonnen und sei deshalb Ende 2018 abgelaufen. Das Landgericht war dem entgegen der Auffassung, dass die Frist erst beginne, wenn der Betroffene seine möglichen Ansprüche "ohne weiteres" erkennen könne. Das sei aber erst deutlich später als 2015 der Fall gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 17.10.2019)
Tagesnotizen vom 14.10.2019
Die Zeitschrift c't hat diverse hässliche Mängel in einer beliebten und auch von deutschen Krankenversicherungen empfohlenen "Gesundheits-App" offengelegt. Die App "Ada" verschickte - bis zu einem jetzt eilig eingeschobenen Update - ungefragt Daten unter anderem an Facebook, wodurch sensible Informationen über die Nutzer offengelegt wurden. Die Nutzer hatten keine Chance, das zu entdecken: Denn die Datenverarbeitung fand bereits statt, bevor die Nutzer um ihr Einverständnis gefragt wurden. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Bochum zeigt aktuell nochmal auf, dass Verstöße gegen den Datenschutz nicht automatisch zu Schadensersatz für den Betroffenen führen. Zwar sind entsprechende Ansprüche grundsätzlich in der DSGVO verankert (Art. 82 Abs.1 DSGVO) und ein Verantwortlicher hat einen Entlastungsbeweis (Art. 82 Abs. 3 DSGVO) zu führen, wenn ihm ein Schaden durch einen Datenschutzverstoß nachgewiesen werden kann. Genau da aber liegt das Problem: Für den Schaden ist der Anspruchsteller beweisbelastet und wird damit nicht immer Erfolg haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht sich
Die Wichtigkeit eines Tierrechtsanwalts bei drohendem Entzug des Hundes durch das Veterinäramt
The Importance of an Animal Rights Lawyer in the Face of an Impending Seizure of a Dog by the Veterinary Authority.
Auch Schreiben auf „privatem“ Anwaltsbriefkopf sind Umgehung
Das Kölner Anwaltsgericht hat entschieden, dass auch dann eine berufsrechtlich verbotene Umgehung des gegnerischen Anwalts handelt, wenn für ein Schreiben ein scheinbar "privater" Briefbogen benutzt wird, aus dem aber die Bezeichnung "Rechtsanwalt" ersichtlich ist. Das Gericht urteilte - gut nachvollziehbar -, es käme hinsichtlich der Umgehung vor allem darauf an, wie ein vernünftiger Empfänger das Schreiben verstehe (Empfängerhorizont).
Tagesnotizen vom 9. Oktober 2019
Das Europaparlament, dem wir unter anderem die EU-DSGVO verdanken, verweigert es Abgeordneten, auf ihren Parlamentsrechners die Desktop-App des Dienstes SIGNAL zu installieren. Stattdessen wird empfohlen, Whatsapp zu nutzen. Kann man sich nicht ausdenken. Apropos Netzpolitik: Die Firma FinFisher geht gegen ihr unliebsame, kritische Berichterstattung von Netzpolitik.org vor. Die Journalisten der gemeinnützigen Organisation wehren sich zum Glück und benötigen dabei Unterstützung. Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse und eine Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf beschlossen. Die Mietpreisbremse soll nun erst im Jahr 2025 außer Kraft treten. Käufer von Immobilien sollen nicht mehr verpflichtet werden können, mehr als die hälftige Zahlung der Maklerprovisionen zu übernehmen. Twitter sind ein paar Daten abhanden gekommen. Aus Versehen, versteht sich. Stellt sich raus: Das war schon Mitte September, aber Twitter hatte darauf verzichtet, die Betroffenen zu informieren. Durch ein Gerichtsverfahren in den USA ist herausgekommen, dass FBI-Agenten in zehntausenden von Fällen Personendatenbanken rechtswidrig für