EuGH zu Widerrufsrecht bei kundenspezifisch gefertigten Waren
Der EuGH hat sich zu der Frage geäußert, ob bei nach Kundenspezifikation gefertigten Waren – also beispielsweise bestimmten Pferdesätteln – auch dann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn die Produktion dieser Waren noch gar nicht begonnen hat. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass Messestände in vielen Fällen als “Geschäftsräume” gelten können und deshalb beispielsweise bei Sattelkäufen auf einer Messe ein Widerrufsrecht nicht besteht. (mehr …)