Das Amtsgericht Augsburg hat einen Jäger zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er zwei freilaufende Hündinnen vor den Augen der Halterin erschossen hat. Das Gericht erkannte auch auf eine fahrlässige Körperverletzung in Hinsicht auf die Frau.
Der Jäger hatte vorgebracht, die Hunde immer wieder beim Jagen von Wild erwischt zu haben. Erschossen wurden die Hunde aber in einer Situation, in der sie gerade nicht ein Wildtier gehetzt haben. Jagdrechtlich ist die Schussabgabe auf Hunde aber nur erlaubt, wenn sie bei der Hatz gestellt werden und diese nicht anders zu beenden ist.
Weil die Halterin die (anlasslose) Tötung ihrer Tiere mit ansehen musste, wurde der Jäger zu einer Gesamtstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Er wird zudem seinen Jagdschein verlieren.