Wichtige Änderungen im Tierschutzgesetz

Zwei Jahre nach der Vorlage eines umfassenden Gutachtens zur Reform des Tierschutzrechts durch Vorstandsmitglieder der DJGT, Christoph Maisack, Linda Gregori und Barbara Felde, wird ein neuer Referentenentwurf des BMEL zur Änderung des Tierschutzgesetzes diskutiert. Der Entwurf greift wichtige Punkte aus dem Gutachten auf, wie die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Jedoch gibt es Ausnahmen für kleinere Betriebe, was zu einer ungleichen Behandlung führt.

Kritik an bestehenden Regelungslücken

Der Referentenentwurf enthält ein ausdrückliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern, aber auch hier sind Kleinbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Enttäuschend ist das Fehlen eines Verbots von Lebendtierexporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten und die unzureichende Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie. Solche Lücken in der Gesetzgebung führen weiterhin zu Tierleid.

Positive Entwicklungen im Referentenentwurf

Im Referentenentwurf sind jedoch auch Fortschritte zu finden. Beispielsweise wird eine Betäubungspflicht für Kopffüßer und Zehnfußkrebse vor der Schlachtung vorgeschlagen, was die bisherige Praxis des lebendigen Kochens dieser Tiere beendet. Zudem sollen Maßnahmen gegen Verletzungen von Tieren durch Mähmaschinen und Mähroboter ergriffen werden, um die Sicherheit von Wildtieren wie Rehkitzen und Igeln zu erhöhen.

Regulierungen des Online-Handels und Tierschutzstrafrecht

Der Entwurf sieht vor, dass beim Online-Handel mit Tieren klare Identifikationsdaten angegeben werden müssen. Im Tierschutzstrafrecht soll das Höchstmaß der Strafe für Tierquälerei von drei auf fünf Jahre erhöht werden, um die Verfolgung von Verbrechen in der Tierhaltung zu intensivieren. Zusätzlich wird das Verbot der Schlachtung von trächtigen Schafen und Ziegen vorgeschlagen, um das Wohl dieser Tiere zu verbessern.

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