Steig ab, wenn Du auf einem toten Pferd sitzt.

Vor dem Koblenzer Arbeitsgericht hatte ich gestern einen erfreulich entspannten Termin. Der Kläger nimmt meine Mandantin mit Hilfe eines Anwalts auf die Zahlung von rund 2.500 Euro in Anspruch, die er angeblich als Abfindung zu erhalten hat. Der Kollege auf der Gegenseite hatte aber geradezu bilderbuchmäßig versäumt, die wichtigsten Tatsachen auf die Reihe zu bekommen. Und wurde noch beim Zurechtbiegen der Wahrheit erwischt.

Die Abfindung war für den Fall vereinbart worden, dass das (unbefristet geschlossene) Arbeitsverhältnis zwischen meiner Mandantin und dem Kläger vor Ablauf von anderthalb Jahren beendet wird. In seiner mehrseitigen Klage verlor der Kollege aber kein Wort dazu, wann das Arbeitsverhältnis denn beendet worden sein soll. Entsprechend konnte ich mich bei Beginn der Sitzung auf ein freundliches Lächeln beschränken, während der Kollege auf die entsprechende Nachfrage des Richters ins Schwitzen kam – über den Punkt hatte offensichtlich keiner nachgedacht.

Ãœberraschend zog dann aber der Kläger eine Kündigung aus der Tasche, die er meiner Mandantin angeblich elf Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zugestellt habe. Der Richter war von dem Fundstück nicht begeistert: „Das ist ein nicht unterschriebenes Original, wie wollen Sie denn das der Beklagten zugestellt haben, wenn es in Ihrer Tasche ist?“.

Der gegnerische Kollege versuchte es dann mit dem Einwand, meine Mandantin habe wenige Tage vor Ablauf der Frist in einem persönlichen Gespräch mit ihm der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt. Sein Pech, dass er mir vor einigen Wochen einen Brief geschrieben hatte, in dem ebenfalls auf das Gespräch verwiesen wurde – da sollte es rund zwei Wochen nach Fristablauf stattgefunden haben.

Nun also in fünf Monaten Kammertermin. Ich tippe: Auch da gehe ich lächelnd raus.

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