„…sondern Sie machen eine Diät.“

Ein Anwaltskollege erklärt einer Sattelkundin die Welt:

Wenn Sie die Reißverschlüsse nicht mehr zu kriegen, weil sie in der Weihnachtszeit zu viele Plätzchen gefuttert haben, rennen Sie ja auch nicht los und reklamieren ihre Sommerkollektion, sondern Sie machen eine Diät; und wenn die nicht fruchtet, dann gehen Sie zum Änderungsschneider oder Sie kaufen sich ein neues Kleid.

Ich kann ja verstehen, dass die Frau nach dem Satz geklagt hat. Nun kann ich sehen, wie ich das gerichtet bekomme. Der Kollege ist die Sache jedenfalls los.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin