Der aktuelle Referentenentwurf zur Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes sendet besorgniserregende Signale an die Reitergemeinschaft in Deutschland. Mit einer beunruhigenden Präzision hebt der Entwurf die Unterschiede zwischen dem Reiten und anderen Formen der Waldnutzung hervor. Insbesondere die explizite Differenzierung zwischen Fußgängern und Reitern illustriert eine bevorstehende Ungleichbehandlung. Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) hat auf die potenziellen Einschränkungen aufmerksam gemacht, die für viele Reiter und ihre Pferde eine tiefgreifende Veränderung darstellen könnten.
Das Dokument differenziert präzise zwischen dem unbeschränkten Betretungsrecht zu Fuß und dem beschränkten Betretungsrecht zu Pferde. Dies impliziert eine deutliche Benachteiligung der Reiter gegenüber Fußgängern, aber auch gegenüber Reitern, die lediglich zu Fuß mit ihren Pferden im Wald unterwegs sind. Eine solche Unterscheidung scheint unverhältnismäßig und vernachlässigt die jahrhundertelange Tradition des Reitens in deutschen Wäldern, die bislang als harmonische Koexistenz mit der Natur gesehen wurde.
Einschränkung der Reitfreiheit: Nur noch auf speziell ausgewiesenen Wegen?
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt des Entwurfs betrifft die Einschränkung des Reitens auf „geeignete Wege“. Diese Formulierung, obwohl sie auf den ersten Blick vernünftig erscheint, öffnet die Tür für eine möglicherweise sehr restriktive Interpretation. Der Entwurf betont, dass nur speziell ausgewiesene Reitwege als geeignet angesehen werden sollten. Dies schränkt den Zugang zu einem großen Teil des Waldes ein und könnte das Reiten in natürlichen Umgebungen wesentlich erschweren.
Die Betonung auf die „Trittfestigkeit“ der Wege unterstreicht die Sorge um die potenzielle Beschädigung des Waldes durch Pferdehufe. Während Umweltschutz unbestreitbar wichtig ist, scheint der Entwurf eine Balance zwischen Naturerhalt und der Freiheit des Reitens zu vermissen. Es stellt sich die Frage, ob eine derartige Regulierung in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Auswirkungen des Reitens auf die Umwelt steht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes in seiner aktuellen Form eine potenzielle Bedrohung für die Reitfreiheit in Deutschland darstellt. Es ist unerlässlich, dass Reiter und Interessensverbände sich aktiv an der Diskussion beteiligen und für den Erhalt ihrer Rechte eintreten. Die Zukunft des Reitens in deutschen Wäldern sollte nicht durch übermäßige Regulierung eingeschränkt werden, sondern durch einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl den Umweltschutz als auch die Reiterinteressen berücksichtigt.
Der Entwurf ist unter folgendem Link einsehbar: Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz.