Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes, welches den Digital Service Act (DSA) auf nationaler Ebene umsetzt, wesentliche Änderungen gefordert. Er schlägt vor, die Zuständigkeit für Datenschutz von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf die Aufsichtsbehörden der Länder zu übertragen. Diese Änderung begründet sich durch die Anpassung an den DSA, der vorrangig nicht öffentliche Stellen betrifft, welche unter die Datenschutzaufsicht der Länder fallen.
Debatte über Begrifflichkeiten und Sanktionsmöglichkeiten
Die Länderkammer fordert weiterhin eine Überprüfung des Begriffs „Telemedien“ im Kontext des DSA. Es besteht die Sorge, dass der Ersatz dieses Begriffs durch „digitale Dienste“ zu Regelungslücken führen könnte, da „Telemedien“ auch unentgeltliche Dienstleistungen umfasst. Zudem weist der Bundesrat auf potenzielle regulatorische Rückschritte bei der Meldung und Löschung strafbarer Inhalte durch Plattformbetreiber hin, da der DSA eine eingeschränkte Meldepflicht vorsieht.
Gegenposition der Bundesregierung
Die Bundesregierung lehnt die Forderung nach einer Übertragung der Datenschutzzuständigkeit auf die Länder ab und sieht keine Gefahr von Regelungslücken durch den Begriffswandel. Sie betont, dass im Rahmen des DSA kein Spielraum für ergänzende oder abweichende nationale Vorschriften besteht. Dies betrifft auch die Meldepflicht für strafbare Inhalte, wobei die Regierung weitere Punkte prüfen möchte.
Öffentliche Anhörung und weitere Schritte
Der Ausschuss für Digitales plant, sich am 21. Februar 2024 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Regierungsentwurf zu befassen. In dieser Sitzung werden die unterschiedlichen Positionen und Vorschläge zum DSA und dessen Umsetzung auf nationaler Ebene diskutiert, um eine effektive und konsensbasierte Lösung zu finden.