Der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin steht zunehmend im Fokus von Politik und Wissenschaft. Mit einem neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes plant die Bundesregierung, die Überwachung und Regulierung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren deutlich zu verbessern. Ziel ist es, die Entstehung von Resistenzen zu bekämpfen – ein Problem, das sowohl die Tier- als auch die Humanmedizin betrifft.
Hintergrund: Resistenzen und ihre Risiken
Antibiotikaresistenzen entstehen durch den übermäßigen oder unsachgemäßen Einsatz dieser Medikamente. In der Veterinärmedizin betrifft dies nicht nur Nutztiere, sondern auch Haustiere wie Hunde und Katzen sowie Pelztiere wie Füchse und Nerze. Resistenzen gefährden die Wirksamkeit von Antibiotika in der Behandlung von Infektionskrankheiten – sowohl bei Menschen als auch bei Tieren.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der EU künftig umfassende Daten zur Antibiotikanwendung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Neu ist dabei die Erfassung des Verbrauchs bei bisher nicht einbezogenen Tierarten, insbesondere solchen, die zur Lebensmittelproduktion dienen, sowie bei Haustieren und Pelztieren.
Details der Gesetzesreform
Der Entwurf (20/14514) sieht vor, dass die Erhebung und Übermittlung der Daten über Antibiotikaanwendungen standardisiert und harmonisiert wird. Ziel ist es, durch präzise Berichterstattung und Auswertung die Resistenzproblematik gezielt anzugehen.
Einwände des Bundesrats, die in einer Sitzung am 20. Dezember 2024 vorgebracht wurden, fanden bei der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Zudem ist vorgesehen, die Wirkung des Gesetzes spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verfolgt mit der Neuregelung zwei Hauptziele: die Verbesserung der Meldewege und die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Resistenzen.
Relevanz für Tierhalter und Veterinärmediziner
Die Gesetzesänderung betrifft nicht nur große Tierhaltungsbetriebe, sondern auch Tierärzte und private Tierhalter. Für Tierärzte bedeutet die präzisere Erfassung des Antibiotikaeinsatzes zusätzlichen Aufwand, aber auch eine wichtige Verantwortung: Durch den sorgsamen Umgang mit Antibiotika tragen sie aktiv dazu bei, Resistenzen einzudämmen.
Rechtsanwalt Nils Michael Becker, der auf Tierrecht spezialisiert ist, weist darauf hin, dass die Einhaltung der neuen Regelungen eine rechtliche und ethische Verpflichtung darstellt. Die neuen Regelungen machen deutlich, wie wichtig ein verantwortungsbewusster Umgang mit Antibiotika in der Tiermedizin ist – nicht nur für die Gesundheit der Tiere, sondern auch zum Schutz der gesamten Gesellschaft.
Fazit
Die geplanten Änderungen im Tierarzneimittelgesetz sind ein wichtiger Schritt, um die Resistenzproblematik gezielt anzugehen. Tierhalter und Veterinärmediziner sollten sich frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren und auf die Anpassungen einstellen. Der sorgfältige und regelkonforme Einsatz von Antibiotika bleibt dabei ein zentraler Baustein, um die Tiergesundheit und die Wirksamkeit dieser Medikamente langfristig zu sichern.