Auf Betreiber von Facebookseiten kommen (vorerst) schwere Zeiten zu (EuGH C-210/16)

Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Entscheidung EuGH C-210/16 die Auffassung vieler Datenschützer bestätigt, dass die Betreiber von Facebook-Seiten (Fanpages) gemeinsam mit Facebook in der Verantwortung für die Datenverarbeitung stehen. Die bislang in der Praxis vielfach genutzte Methode, hinsichtlich des Engagements bei Facebook schlicht auf die Datenschutzhinweise des sozialen Netzwerkes hinzuweisen, dürfte damit nicht mehr ausreichen. Das Gericht hat im Rahmen einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden, bei dem ein Rechtsstreit zwischen der schleswig-hollsteinischen Datenschutzbehörde ULB und einem Fortbildungsinstitut anhängig ist.

Das Gericht hat zudem entschieden, dass die jeweils nationalen Aufsichtsbehörden Maßnahmen ergreifen dürfen, wenn sie Verstöße bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit solchen Angeboten bei Facebook feststellen.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf

Die Entscheidung war durchaus erwartet worden, dennoch dürfte sie angesichts der ohnehin großen Verunsicherung durch die kürzlich wirksam gewordene Datenschutz-Grundverordnung für erheblichen Wirbel sorgen.

Wer bei Facebook eine Fanpage (Unternehmensseite) betreibt, wird nun entscheiden müssen, ob er dieses Angebot weiter aufrecht erhält oder zunächst offline stellt, bis Facebook auf die Entscheidung reagiert hat. Ohne Zuarbeit von Facebook dürften Seitenbetreiber nicht in der Lage sein, die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Pflichten zu erfüllen: Sie reichen von zusätzlicher Information der Nutzer (Betroffenen) bis hin zu einer entsprechenden Zusatzvereinbarung mit Facebook, für die es bislang nicht mal ansatzweise ein Konzept gibt.

Damit verhalten sich aktive Seitenbetreiber allerdings auch potentiell rechtswidrig; bis zu einer weiteren Klärung der Rechtslage im eigentlichen Hauptverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht könnten noch Wochen oder Monate vergehen.

Nils Michael Becker:
Ich bin Rechtsanwalt mit Sitz in Bad Honnef (Aegidienberg). Einer meiner Interessenschwerpunkte ist das IT- und Datenschutzrecht, hier derzeit insbesondere die Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Selbständige und Vereine. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 02224-97690821. Meine Kanzlei befindet sich auf dem Retscheider Hof.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
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