Auf Katzen schießen ist keine Tierquälerei?

Ein Schuss aus einem Luftgewehr, bei dem das Projektil im Körper steckenbleibt, führt bei einer Katze nur zu „leichten bis mittelschweren Beeinträchtigungen“. Dieser Meinung war jedenfalls ein tiermedizinischer Sachverständiger in einem zweitinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt, weshalb das Landgericht anschließend die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafe für den Täter erheblich reduzierte. So berichtet es LTO.

In erster Instanz war das Amtsgericht der Auffassung, es handele sich bei einem solchen Schuss auf eine Katze um Tierquälerei und verhängte daher eine Strafe von 70 Tagessätzen (zu je 230 Euro). Das Landgericht stellte in zweiter Instanz sodann aber in Frage, ob mit der ausreichenden Sicherheit feststellbar wäre, dass dem Tier tatsächlich „erhebliche“ Schmerzen zugefügt worden seien. Zu genau dieser Feststellung konnte sich ein vom Gericht befragter Gutachter nicht durchringen, weshalb das Landgericht anschließend nur einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung für angezeigt hielt (und als Strafe 30 Tagessätze zu je 65 Euro verhängte).

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