: : Baurechtliche Anforderungen an die Pferdehaltung – Herausforderungen für private Halter

Wer Pferde hält, betreibt baurechtlich gesehen eine sogenannte Tierhaltung – und zwar unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Nutzung handelt. Sobald bauliche Anlagen wie Stallgebäude, Reitplätze oder Paddocks errichtet oder wesentlich verändert werden, greift das öffentliche Baurecht. Dies gilt auch für nicht überdachte Flächen wie Ausläufe, wenn sie befestigt oder eingegrenzt sind. Besonders relevant ist dabei, ob die geplante Pferdehaltung im Innen- oder Außenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) liegt. Während im Innenbereich die Umgebungsbebauung maßgeblich ist, sind im Außenbereich zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Pferdehaltung im Außenbereich – privilegiert oder nicht?

Private Halter sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob ihre geplante Pferdehaltung im sogenannten Außenbereich zulässig ist. Grundsätzlich ist der Außenbereich dem Schutz der freien Landschaft vorbehalten. Eine Ausnahme bildet die sogenannte „privilegierte“ landwirtschaftliche Tierhaltung. Dazu zählt die Pferdehaltung nur dann, wenn sie in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Futtergewinnung und betrieblicher Notwendigkeit erfolgt. Die bloße Haltung privater Reitpferde erfüllt diese Kriterien nicht. Wer nicht privilegiert ist, muss eine Baugenehmigung im Einzelfall durchsetzen – mit hoher Hürde, da nach § 35 BauGB im Außenbereich regelmäßig keine genehmigungsfähige Bebauung zulässig ist.

Genehmigungspflicht und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

Jedes Stallgebäude, jede Reithalle, selbst Unterstände für Weidepferde gelten als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnungen und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung setzt neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit auch die Einhaltung technischer, hygienischer und tierschutzrechtlicher Vorgaben voraus. Dazu zählen Brandschutz, Erschließung, Abstandsflächen sowie die Einordnung in die Umgebung. Auch das Immissionsschutzrecht ist zu beachten, da durch Gerüche, Lärm oder Fliegenbelastung Nutzungskonflikte mit Nachbarn entstehen können.

Die Herausforderung der Nachbarschaftsverträglichkeit

Ein zentrales Thema ist die Integration der Pferdehaltung in bestehende Wohnumfelder. Gerade private Halter auf Misch- oder Dorfgrundstücken geraten in Konflikt mit Anwohnern, wenn die Pferdehaltung als störend empfunden wird. Dabei sind nicht nur Lärm und Gerüche Gegenstand von Beschwerden, sondern auch Fragen der Verkehrssicherheit, wie z.?B. parkende Pferdeanhänger oder Pferde im Straßenverkehr. Bauämter prüfen deshalb bei Genehmigungen, ob die Nutzung als Pferdehaltung dem Gebietscharakter entspricht und ob negative Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke ausgeschlossen werden können.

Technische Anforderungen an Bau und Haltung

Neben dem formellen Baurecht spielen auch tierschutz- und arbeitsschutzbezogene Anforderungen eine Rolle. Die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ konkretisieren z.?B. Anforderungen an Stallklima, Platzbedarf und Auslaufgestaltung. Bauliche Anlagen müssen den Bewegungsbedürfnissen der Tiere gerecht werden, rutschfeste Böden aufweisen, ausreichend belüftet und natürlich belichtet sein. Auch die Einhaltung der Mindestmaße für Boxen, Deckenhöhen, Auslaufflächen oder Fressstände ist Bestandteil der Genehmigungsprüfung.

Besondere bauliche Aspekte für private Halter

Private Pferdehalter stehen oft vor der Herausforderung, bauliche Anlagen auf kleineren Grundstücken oder in bestehende Bebauung zu integrieren. Dies erfordert kreative Lösungen bei Laufwegen, Heulagerung oder Dunglagerplätzen. Wichtig ist die sachgerechte Trennung von Verkehrs- und Fressbereichen, sichere Einzäunungen sowie die Vermeidung von Verletzungsgefahren durch unzureichende lichte Weiten, spitze Winkel oder gefährliche Materialien. Die Landwirtschaftskammern bieten hierzu Beratungen an, um Fehler in der Planung zu vermeiden und kostspielige Nachbesserungen zu verhindern.

Fazit: Planungssicherheit durch Wissen und Beratung

Private Pferdehalter müssen sich frühzeitig mit dem Bau- und Planungsrecht auseinandersetzen, um ihre Haltung rechtssicher und tierschutzgerecht zu gestalten. Wer im Außenbereich bauen will, muss klären, ob eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt. Im Innenbereich sind Nachbarschaftsbelange und die Gebietsverträglichkeit entscheidend. Baurechtliche Genehmigungen sind komplex und erfordern nicht nur die Einhaltung formeller Vorgaben, sondern auch umfassende Kenntnisse tierschutz- und bautechnischer Standards. Eine frühzeitige Beratung durch baurechtlich versierte Planer oder spezialisierte Stellen wie die Landwirtschaftskammer kann helfen, Konflikte zu vermeiden und die langfristige Nutzbarkeit der Pferdehaltung zu sichern.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Partner und Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld und unterrichtet regelmäßig an der Akademie des Deutschen Beamtenbundes (dbb Akademie). Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

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