Begriffsdefinition „Aufsichtsbehörde“

Unter „Aufsichtsbehörde“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle“

(Art. 4 Nr. 21 EU-DSGVO)

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