Unter „Gesundheitsdaten“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“
(Art. 4 Nr. 15 EU-DSGVO)