Begriffsdefinition „Unternehmen“

Unter „Unternehmen“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen“

(Art. 4 Nr. 18 EU-DSGVO)

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