Unter „Unternehmen“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen“
(Art. 4 Nr. 18 EU-DSGVO)