Begriffsdefinition „Unternehmensgruppe“

Unter „Unternehmensgruppe“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht“

(Art. 4 Nr. 19 EU-DSGVO)

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