Unter „Unternehmensgruppe“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht“
(Art. 4 Nr. 19 EU-DSGVO)
Unter „Unternehmensgruppe“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht“
(Art. 4 Nr. 19 EU-DSGVO)