Begriffsdefinition „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“

Unter „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern“

(Art. 4 Nr. 20 EU-DSGVO)

Zurück zur vollständigen Datenschutzerklärung