Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Überblick über die Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses in 2021

Im Jahr 2021 haben drei deutsche Geheimdienste, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD), nach Genehmigung durch die „G 10-Kommission“ insgesamt 243 Maßnahmen zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses durchgeführt. Dies stellt eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr dar, in dem es 227 solcher Maßnahmen gab. Die Zahlen wurden durch das Parlamentarische Kontrollgremium in einer Unterrichtung bekanntgegeben.

Detailierte Aufschlüsselung beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Das BfV führte im Jahr 2021 insgesamt 219 Einzelmaßnahmen durch, aufgeteilt in 109 Maßnahmen im ersten und 110 im zweiten Halbjahr. Hierbei wurden 29 neue Maßnahmen im ersten Halbjahr und 32 im zweiten Halbjahr eingeleitet, während der Rest aus dem Vorjahr oder dem ersten Halbjahr 2021 fortgeführt wurde.

Bundesnachrichtendienst und seine Aktivitäten

Der BND war in 2021 für insgesamt 13 Anordnungen verantwortlich, wovon vier aus dem Vorjahr und vier aus der ersten Jahreshälfte stammten. Die Aktivitäten des BND konzentrierten sich damit im Vergleich zu den anderen Diensten auf weniger Fälle, wobei die Anzahl der Maßnahmen im zweiten Halbjahr leicht zunahm.

Militärischer Abschirmdienst und seine Maßnahmen

Der MAD führte im selben Zeitraum 11 Einzelmaßnahmen durch, wobei sechs im ersten Halbjahr und fünf im zweiten Halbjahr stattfanden. Mehrere dieser Maßnahmen wurden aus dem Vorjahr bzw. der ersten Jahreshälfte 2021 übernommen. Dies zeigt, dass auch der MAD aktiv am Prozess der Überwachung beteiligt war, allerdings in einem geringeren Umfang als das BfV.

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