Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit einer Streitfrage aus dem Nachbarrecht: Muss eine sechs Meter hohe Bambushecke gekürzt werden, obwohl sie die vorgeschriebenen Grenzabstände einhält? Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Einordnung von Hecken haben (Az. V ZR 185/23).
Der Fall: Streit um eine wachsende Bambushecke
In Hessen streiten zwei Grundstückseigentümer über eine 28 Meter lange Bambushecke, die auf einer kleinen Aufschüttung mit einer Stützmauer gepflanzt wurde. Der Nachbar forderte, dass die Hecke auf drei Meter gekürzt wird, da sie eine „erdrückende Wirkung“ habe und sich bei Regen und Schnee auf sein Grundstück neige. Die Besitzerin der Hecke hielt dagegen und betonte die ökologischen und gestalterischen Vorteile der Bepflanzung.
OLG Frankfurt: Bambus ist eine Hecke – kein Rückschnitt erforderlich
Während das Landgericht Frankfurt dem Kläger zunächst Recht gab, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt anders: Die Bambusanpflanzung sei als Hecke im Sinne des hessischen Nachbarrechts einzustufen. Da der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wurde, bestehe kein Anspruch auf Rückschnitt. Die Höhe der Hecke sei dabei unerheblich.
BGH muss nun klären: Was ist eine Hecke?
Der Fall liegt nun beim BGH. Besonders strittig ist, ob die Messung der Heckenhöhe vom tieferliegenden Grundstück des Klägers oder vom Bodenniveau der Aufschüttung erfolgen muss. Zudem könnte das Verfahren nach Karlsruhe zurückverwiesen werden, falls Beweise für eine Unterschreitung des Mindestabstands von 0,75 Metern erhoben werden müssen.
Nachbarschaftsrecht: Klärung von Grundsatzfragen
Der BGH hat bereits mehrfach über nachbarrechtliche Streitigkeiten entschieden – sei es zu überhängenden Ästen, Lichtentzug oder hohen Zypressen an Grundstücksgrenzen. Auch dieser Fall könnte für zukünftige Auseinandersetzungen von Bedeutung sein, insbesondere zur Frage, wann eine hohe Bepflanzung ihre Eigenschaft als Hecke verliert und ob ein Rückschnitt erforderlich ist.
Die Entscheidung wird am 28. März 2025 erwartet.