Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz kritisch beurteilt. Obwohl der Gesetzentwurf Bemühungen zur Verbesserung des Tierschutzes erkennen lässt, weist er nach Ansicht des bpt erhebliche Mängel auf. Insbesondere werden einige Vorschläge, wie die Kastration von Kälbern unter vier Wochen, als kontraproduktiv für den Tierschutz angesehen. Zudem fehlen wichtige Aspekte wie Tiergenetik und Tiergesundheit. Die Vorschläge sind in ihrer aktuellen Form für die Praxis wenig geeignet und es wird bemängelt, dass den Verbänden nur wenig Zeit für einen umfassenden Praxis-Check eingeräumt wurde.
Unzulänglichkeiten in der Ausarbeitung
Der bpt hebt hervor, dass der Gesetzentwurf teilweise unklare und widersprüchliche Regelungen enthält. Zudem wird die kurze Frist von vier Wochen für eine umfassende Prüfung als unzureichend angesehen. Der Verband fordert eine erneute Überarbeitung und eine erneute Konsultation der Verbände. Ferner wird kritisiert, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und in tierartspezifischen Verordnungen geregelt werden sollten.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen. Der bpt bemängelt, dass die vorgeschlagenen Verbote aufgrund fehlender Personalressourcen und Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar seien. Zudem wird befürchtet, dass eine Überregulierung durch eine Vielzahl an Verboten die Akzeptanz des Tierschutzgesetzes unter den Tierhaltenden gefährden könnte.
Fehlende Praxisnähe und mangelnde Berücksichtigung von Expertenwissen
Der bpt betont, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen nur wenig praxistauglich ist. Es fehlt an einer differenzierten Betrachtung verschiedener Tierarten und an einem Einbezug von Expertenwissen. Der Verband schlägt vor, tierartspezifische Regelungen in separaten Verordnungen zu verankern, um die Lesbarkeit und Anwendbarkeit des Gesetzes zu verbessern. Auch wird eine präzisere Definition von Begriffen wie „gesundes Tier“ gefordert, um Unsicherheiten in der Anwendung des Gesetzes zu vermeiden.
Die Stellungnahme des bpt verweist auf die Notwendigkeit, die wissenschaftliche Expertise stärker in den Fokus zu rücken. Es wird kritisiert, dass einige Regelungen auf Annahmen basieren, die wissenschaftlich nicht fundiert sind. So wird beispielsweise die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Altersgrenze für die Kastration von Rindern und Schweinen als willkürlich und ohne wissenschaftliche Grundlage angesehen.
Abschließend fordert der bpt eine gründlichere Überarbeitung des Gesetzentwurfs, die eine stärkere Berücksichtigung der Praxistauglichkeit, der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Expertise von Tierärzten und anderen Fachleuten beinhaltet. Dies soll sicherstellen, dass das neue Tierschutzgesetz tatsächlich zu Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes führt, ohne dabei praxisfremde oder unpraktikable Regelungen zu beinhalten.
Die Stellungnahme des bpt ist hier zu finden.