In einer am 11.10.2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt der Bundesrat vor, eine bereits bestehende Dokumentationspflicht noch zu erweitern, um so mehr Schutz für Paketboten zu erreichen.
Nach dem Beschluss wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag von den Paketboten selbst aufzuzeichnen, zum Beispiel durch ein entsprechendes Gerät oder eine App. Bislang können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden.
Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten „Paketboten-Schutz-Gesetz“, die „Nachunternehmerhaftung“ einzuführen: Sie soll Versandunternehmen verpflichten, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.