Bundesregierung klagt gegen Bundesdatenschutzbeauftragten – wegen Facebook

Die Bundesregierung klagt gegen das Facebook-Fanpage-Verbot, das der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verhängt hat. Das Bundespresseamt geht gerichtlich gegen die Anordnung vor, die besagt, dass der Betrieb der Fanpage aufgrund von Datenschutzbedenken eingestellt werden soll. Das Amt sieht Facebook als alleinig verantwortlich für die Datenschutzfragen und möchte Rechtsklarheit für den Betrieb solcher Seiten schaffen.

Kelber behauptet, dass ein datenschutzkonformer Betrieb der Fanpage für Behörden unmöglich sei, und beruft sich auf Untersuchungen seiner Behörde sowie ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Das Bundespresseamt argumentiert, dass die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Bürger über ihre Tätigkeiten zu informieren und sich dabei an der tatsächlichen Mediennutzung der Bürger orientieren müsse.

Während das Verfahren läuft, bleibt die Fanpage ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamts. Die Klage soll in einem Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten schaffen und die Rolle der Regierung als Inhaberin der Seite klären.

Rege

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