Clubhouse – Die nächste potentielle Datenkrake

Die App „Clubhouse“ (iPhone only) hat in den letzten Tagen einen erstaunlichen Hype ausgelöst, obwohl sie – nüchtern betrachtet – eigentlich nur eine Art moderierte Telefonkonferenz ist. Ebenso sind aber angesichts der Investoren hinter dem Clubhouse-Startup schnell auch Fragen nach dem Datenschutz laut geworden. Und das wohl völlig zu Recht.

Schon bei der Installation begehrt die App umfassenden Zugriff auf das Adressbuch des beteiligten Geräts, ohne im Detail zu erklären, was mit den so gewonnenen Daten geschieht. Offiziell dient der Zugriff der Verifikation von neuen Clubmitgliedern, die (derzeit) nur durch einen „Invite“ eintreten können – oder wenn sich der Eintrittswillige im Adressbuch eines anderen verifizierten Nutzers findet. Eine Datenschutzerklärung wird an keiner Stelle angezeigt, sie scheint auch schlicht nicht zu existieren. Außerdem möchte die App vorhandene Profile in Social-Networks abgleichen (z.B. Twitter). Im Rahmen der weiteren Nutzung fragt die App auch Zugriff auf den Kalender des Gerätes ab, ebenfalls, ohne die genaue Nutzung der Daten zu erläutern.

Wer sich in Clubhouse in Gespräche einbringt, muss in die Aufzeichnung der Gespräche einwilligen. Offiziell sollen die Daten für maximal 36 Stunden gespeichert bleiben, eine Überprüfung ist aber nicht möglich. Dabei wirft insbesondere die eigentlich notwendige Missbrauchskontrolle (Hate-Speech) viele Fragen dahingehend auf, wie Inhalte für solche Zwecke geprüft werden können, wenn nicht durch entsprechende Aufzeichnung und Archivierung. Zudem ist davon auszugehen, dass Gespräche auch inhaltlich analysiert werden müssten – was bei den zu erwartenden Mengen eigentlich nur automatisiert erfolgen kann.

Im Ergebnis hinterlässt die App recht deutlich den Eindruck, dass das Abgreifen von persönlichen Informationen mindestens eine große Bedeutung für das Startup und dessen Investoren hat. Wer bei Clubhouse reinschauen will, sollte in jedem Fall auf die Freigabe von Adressbuch und Kalender verzichten und gut nachdenken, bevor die App auch mit den eigenen Social-Media-Profilen verknüpft wird. Von der Nutzung der App auf beruflich genutzten Geräten ist nach bisherigem Stand abzuraten.

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