Eine Idee wird 50 Jahre alt: Der Deutschlandfunk hat einen feinen Beitrag online gestellt, in dem er über die Anfänge des Datenschutzrechts berichtet – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Denn in Hessen wurde im Jahr 1970 das erste Datenschutzgesetz überhaupt veröffentlicht.
Im Gesetzestext von damals hieß es:
„Die (…) erfassten Unterlagen, Daten und Ergebnisse sind so zu ermitteln, weiterzuleiten und aufzubewahren, dass sie nicht durch Unbefugte eingesehen, verändert, abgerufen oder vernichtet werden können. Dies ist durch geeignete personelle und technische Vorkehrungen sicherzustellen.“
Erst sieben Jahre später folgte das Bundesdatenschutzgesetz.