Das neue Onlinezugangsgesetz: Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland


Veränderungen für Bundesverwaltungen und darüber hinaus

Der Bundestag hat ein neues Onlinezugangsgesetz verabschiedet, das einen Meilenstein in der Digitalisierung von Bundesverwaltungen darstellt und weitreichende Auswirkungen auf Bundesländer und Kommunen haben soll. Dieses Gesetz, das im Wesentlichen Bundesbehörden wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung betrifft, zielt darauf ab, in den nächsten zwei Jahren gemeinsame Standards für Bund und Länder zu entwickeln, um eine redundante Entwicklung von Softwarelösungen für identische Probleme zu verhindern.

Zentral für das Gesetz ist die Fokussierung auf ein einheitliches Bundeskonto (Bund-ID), wodurch die bisherige Vielfalt an digitalen Bürgerkonten der einzelnen Bundesländer konsolidiert werden soll. Die Ampel-Koalition beabsichtigt, die Nutzung der Bund-ID durch ein vereinfachtes Login-Verfahren, ähnlich dem Online-Banking, attraktiver zu gestalten. Nach der Erstanmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso) sollen künftig auch biometrische Merkmale zur Authentifizierung ausreichen.

Digitale Transformation und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist die Einführung eines digitalen Postfachs, das zur Kommunikation und Zustellung von Bescheiden genutzt werden soll. Damit wird das Once-Only-Prinzip gesetzlich verankert, wonach Antragsteller ihre Unterlagen wie Geburtsurkunden nicht mehrfach einreichen müssen. Diese können nun mit Zustimmung des Antragstellers elektronisch von den zuständigen Behörden abgerufen werden. Zudem wird das Schriftformerfordernis in der Verwaltung abgeschafft.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass digitale Anträge die Papierform ersetzen und Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur Behörde ersparen. Ein ausgebauter Datenschutzcockpit soll als umfassendes Transparenz- und Steuerungsinstrument dienen, das Nutzern die Einsicht in erfolgte Datenübermittlungen ermöglicht. Darüber hinaus wird ein einklagbarer Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes etabliert.

Für Unternehmen wird ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen eingeführt. Dieses Konto ermöglicht die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen zu jeder Zeit und von überall aus. Innerhalb von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich digital angeboten werden. Der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren bundesweit gültige technische Vorgaben, Standards und Schnittstellen festzulegen.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt das neue Gesetz und betont die Bedeutung der Koalitionsbemühungen für eine effektive digitale Verwaltung. Die Forderung nach weiteren Investitionen in die IT-Infrastruktur unterstreicht die Notwendigkeit, Digitalisierung nicht als kostenfreien Prozess zu verstehen, sondern als eine lohnenswerte Investition in die Zukunft.

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