Unter „Aufsichtsbehörde“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle“
(Art. 4 Nr. 21 EU-DSGVO)
Unter „Aufsichtsbehörde“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle“
(Art. 4 Nr. 21 EU-DSGVO)
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