Begriffsdefinition „Auftragsverarbeiter“

Unter „Auftragsverarbeiter“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet“

(Art. 4 Nr. 8 EU-DSGVO)

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