Begriffsdefinition „betroffene Aufsichtsbehörde“

Unter „betroffene Aufsichtsbehörde“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
1. der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,
2. diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder
3. eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde“

(Art. 4 Nr. 22 EU-DSGVO)

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