Begriffsdefinition „Dateisystem“
Unter „Dateisystem“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird“
(Art. 4 Nr. 6 EU-DSGVO)
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