Begriffsdefinition „Gesundheitsdaten“

Unter „Gesundheitsdaten“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“

(Art. 4 Nr. 15 EU-DSGVO)

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