Begriffsdefinition „internationale Organisation“

Unter „internationale Organisation“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde“

(Art. 4 Nr. 26 EU-DSGVO)

Zurück zur vollständigen Datenschutzerklärung

In a world you can be anything, be kind.
twitter.com/nilsbecker | fb.com/nilsbecker.de

In Kooperation mit Rechtsanwältin Daniela Müller - Tierkanzlei Bielefeld