Begriffsdefinition „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“

Unter „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

„eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“

(Art. 4 Nr. 12 EU-DSGVO)

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