Begriffsdefinition „Vertreter“

Unter „Vertreter“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt“

(Art. 4 Nr. 17 EU-DSGVO)

Zurück zur vollständigen Datenschutzerklärung