Fortbildung der Tierrechtakademie für Mitarbeiter von Ordnungs- und Veterinärbehörden
ChatGPT ist eine fortschrittliche Technologie im Bereich des maschinellen Lernens, die in der Lage ist, menschenähnliche Antworten auf Fragen zu generieren. Beispielsweise könnten mit ChatGPT schnell einfache Mitteilungen und Informationstexte aus Stichworten generiert werden.
Derzeit ist ChatGPT täglich Thema in den Medien und verzeichnet ein unfassbares Wachstum in den Nutzerzahlen. Es handelt sich vermutlich um eine der disruptivsten Technologien der letzten Jahrzehnte, vergleichbar der Erfindung der Smartphones oder des Internets. Systeme wie ChatGPT ermöglichen es Auch Bürgern auf Knopfdruck umfassende, individuelle Stellungnahmen oder Widerspruchsbegründungen zu fertigen, weshalb sich die Frage stellt, wie mit solchen Einlassungen umzugehen ist.
Angesichts der Tatsache, dass Systeme wie ChatGPT vermutlich schon sehr bald einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein werden, möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen von ChatGPT in Behörden geben. Dabei soll auch auf die Frage eingegangen werden, wie Behördenmitarbeiter klug mit Bürgern umgehen können, die sich hinsichtlich behördlicher Maßnahmen bei ChatGPT über ihre Möglichkeiten zur rechtlichen Gegenwehr informieren.
Referent: Rechtsanwalt Nils Michael Becker